Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Kostenübernahme für eine Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lbsj. erfolgt durch die Ihre Krankenkasse.


Privatversicherte

Die Leistung „Psychotherapie“ für Kinder und Jugendliche ist meist im Leistungsumfang des Versicherungsschutzes der Privatversicherten mit inbegriffen. Die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen (PKV) ist jedoch von Kasse zu Kasse unterschiedlich und abhängig von Ihren Vertragsbedingungen. Je nach Vertrag kann die Anzahl der Sitzungen pro Jahr (20 – 50) beschränkt sein. Um sicherzugehen, schauen Sie bitte in Ihren Vertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach. Auch hier werden in der Regel zunächst fünf Probesitzungen bezahlt, bevor dann ein Antrag gestellt werden muss.


Beihilfe

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist prinzipiell beihilfefähig. Die Kostenübernahme für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in der Regel gewährleistet. Im Einzelfall empfehle ich, dass Sie vor der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle nehmen.


Selbstzahler

In einigen Fällen möchten Eltern oder Patienten aus unterschiedlichen Gründen eine Psychotherapie selbst bezahlen. Bei der Vergütung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).